Vorsorgevollmacht, Vertretungsbefugnis für Angehörige, Sachwalterschaft sowie Patientenverfügung.
Im Folgenden werden die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen bezogen auf die Versorgung von Menschen mit Demenz erläutert.
Unter anderem werden vier wichtige Verfügungen besprochen, die sowohl als Textvorlagen als auch als pdf-Files präsentiert werden. Die pdf-Files als solche können dann bequem heruntergeladen und auch ausgedruckt werden:
- Vorsorgevollmacht Durch eine Vorsorgevollmacht kann man eine oder mehrere Personen des Vertrauens für bestimmte Lebensbereiche zu stellvertretenden Rechtshandlungen bevollmächtigen. Und zwar für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheidungs- und handlungsfähig ist.
- Vertretungsbefugnis für Angehörige Fehlt eine Vorsorgevollmacht und ist auch (noch) keine Sachwalterschaft bestellt, so besteht für bestimmte Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, eine gesetzliche Vertretungsbefugnis der nächsten Angehörigen. Beispiele dazu: Kauf von Waren, Organisation einer Pflegekraft, Vertretung bei Behörden, Einwilligung in einfache (!) medizinische Behandlung und Konto-Verfügungsbefugnis.
- Sachwalterschaft Wenn ein Mensch mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht mehr in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen und es keine Alternative gibt, dann kann ein Sachwalter bzw. eine Sachwalterin bestellt werden. Er/sie übernimmt dann die gesetzliche Vertretung des/der Betroffenen in jenen Bereichen, in denen sich die Person nicht mehr selbst vertreten kann.
- Patientenverfügung Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der eine Person bestimmte medizinische Behandlungen ablehnt. Sie soll nur dann wirksam werden, wenn die Person zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr einsichts- und urteilsfähig ist oder sich nicht mehr äußern kann.
In einer Kolumne der Kronenzeitung vom 3. März 2024, die ebenso beigelegt wurde, behandelt eine Rechtsanwältin die Frage, wann eine Sachwalterschaft notwendig wird.