Mehr als 470.000 Menschen in Österreich brauchen ständig Pflege. Mit dem Pflegereformgesetz von 2012 wurde die Kompetenz für das Pflegegeld von den Ländern auf den Bund übertragen.  

Der Grundgedanke zum Pflegegeld besteht darin, dass derjenige, der Pflege braucht, diese möglichst selbst nach eigenen Bedürfnissen organisieren kann, indem den Pflegebedürftigen eine finanzielle Entschädigung gezahlt wird, die die Kosten für die Pflege – vor allem in den unteren Pflegestufen – keineswegs abdeckt.

Dies führt zu einer Forderung der 5-Sterne-für-Österreich: Ein  Umstieg der Finanzierungsmodalitäten  von der Auszahlung von Geldbeträgen wie bisher zur Übernahme der vollen Kosten (!) für  Sachleistungen (Medikamente, medizinische Hilfe u.a.m.) sowie für Dienstleistungen (mobile  Pflege- und Hilfsdienste).

Das Pflegegeld dient zur Absicherung der Grundpflege. Nicht alle Pflegekosten werden durch das Pflegegeld erfasst. Es ermöglicht aber pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung.

Was aber auch im Interesse der öffentlichen Hand sein dürfte, da ein massiver Zustrom in die Pflegeheime weder finanzierbar wäre noch gibt es ein ausreichendes Angebot an Pflegeplätzen. 

Ein Pflegebedarf im Sinne des Bundespflegegeldgesetztes liegt dann vor, wenn eine Betreuung und Pflege gebraucht wird, um das tägliche Leben zu bewältigen.

Bei der Beurteilung des Pflegebedarfes wird nicht nach den Ursachen der Beeinträchtigungen geforscht, sondern welche Tätigkeiten, um das tägliche Leben zu bewältigen, können nicht mehr ohne fremde Hilfe ausgeübt werden.

Die  Hilfen können in Form von Betreuungsmaßnahmen und Hilfsvorrichtungen erfolgen.

Betreuungsmaßnahmen sind all jene, die den persönlichen Bereich betreffen: Kochen, Essen, Medikamente einnehmen, An- und Auskleiden, Körperpflege, Verrichten der Notdurft, innerhalb der Wohnung sich Fortbewegen.

Und Hilfsvorrichtungen sind solche, die die sachlichen Lebensbereiche betreffen.

Beispiele dazu:  

  • Be- und Versorgung von/mit Nahrungsmitteln, Medikamenten usw.;
  • Reinigung der Wohnung;
  • Pflege und Reinigung der Wäsche;
  • Beheizen der Wohnung
  • Mobilitätshilfen

Das Ausmaß an Betreuung und Pflege wird in zeitlichen Mindest- und Richtwerten festgelegt.

  Tab1: Mindest- bzw. Richtwerte für Pflege und Betreuung  
  Beispiele für die Pflege und BetreuungPro Monat/ Stunden  
1. Betreuung beim vollständigen  An- und Auskleiden 1)20 h
2.Wenn man sich nicht mehr alleine waschen kann 1)25 h
3.Wenn man nicht mehr alleine auf die Toilette gehen kann 1)30 h
4.Reinigung bei Inkontigenz 1)20 h
5.Zubereitung von warmen Mahlzeiten täglich 1)30 h
6.Einnahme von Mahlzeiten – volle Hilfestellung (Füttern) 1)30 h
7.Einnahme von Medikamenten3 h
8.Kanülen- oder Sondenpflege5 h
9.Mobilitätshilfen im engeren Sinn – und zwar in der Wohnung beim Aufstehen, Zubettgehen oder beim Gehen 1)  15 h
  1. Zum Teil deutliche zeitliche Abschläge, wenn eine Eigenbeteiligung   möglich ist
  Tab2: Mindest- bzw. Richtwerte für Hilfsvorrichtungen  
  Beispiele für HilfsvorrichtungenPro Monat/ Stunden  
1.Herbeischaffen von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens  10h
2.Reinigung der Wohnung und von persönlichen Gebrauchs-gegenständen  10 h
3.Pflege der Leib- und Bettwäsche10 h
4.Beheizung des Wohnraumes10 h
5.Mobilitätshilfen im weiteren Sinn – und zwar außerhalb der Wohnung  10 h
  Tab3: Pflegebedarf bei psychisch kranken Menschen                    oder mit Demenz  
   Pro Monat/ Stunden  
Wenn zur Durchführung grundlegender Tätigkeiten regelmäßig Motivationsgespräche notwendig sind.  10 h
Wenn zur Anleitung bzw. Beaufsichtigung während der Verrichtung grundlegender Tätigkeiten eine Betreuungsperson notwendig ist  25 h

Das Pflegegeld als solches wird je nach Ausmaß der Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit verschieden zwölfmal im Jahr in sieben Stufen pauschaliert  ausgezahlt.

  Tab4: Anzahl der Pflegegeldbezieher und Höhe des Pflegegeldes pro Monat nach den einzelnen Pflegestufen (2022) *)  
Pflege-stufe  Pflegebedarf in Stunden pro MonatAnzahl der BezieherMonatliches Pflegegeld
1Mehr als 65 Stunden (mehr als 2 Stunden täglich)131.154175,00 €
2Mehr als 95 Stunden (mehr als 3 Stunden täglich)100.179322,70 €
3Mehr als 120 Stunden (mehr als 4 Stunden täglich)88.240502,80 €
4Mehr als 160 Stunden (mehr als 5 Stunden täglich)68.461754,00 €
5180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist (mehr als 6 Stunden täglich).  52.040  1.024,00 €
6180 Stunden, wenn zeitlich nicht koordinierbare Betreuungsmaßnahmen und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist (mehr als 6 Stunden täglich).               19.886            1.430,20 €
7180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktionaler Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt (mehr als 6 Stunden täglich).      8.982      1.879,50 €
  Insgesamt   468.942  Durchschnitt 532, 80 €  

*) Die aktuelle Höhe des Pflegegeldes (2024) ist auf den jeweiligen Bundesländerseiten unter der Rubrik „Pflegegeld beziehen“ zu finden.

Wenn Sie den Wunsch verspüren, entweder für sich selbst oder für einen zu pflegenden Angehörigen, die jeweilige Pflegegeldstufe berechnen zu lassen, dann haben wir für Sie ein paar interessante Links zusammengestellt.

  1. Arbeiterkammer – Pflegegeldrechner

https://www.arbeiterkammer.at/service/rechner/AK_Pflegegeld-App.html

„Mein Pflegegeld“ – Der Weg zum Pflegegeld und die richtige Einstufung. Dir Abfrage ist mit Handy oder auch PC/Laptop durchzuführen. Folgen Sie nur den Anweisungen.

Es gibt auch noch weitere, private Pflegegeldrechner. Die Berechnung der Pflegestufen ist immer gratis. Es werden aber zuweilen kostenpflichtige Beratungen oder andere Dienstleistungen angeboten.

  • Pflegestufenrechner des Dr. Wilhelm Margula

www.pflegstufen.at oder auch pflegstufen.at

Das Unternehmen, Dr. Margula, bietet auch Pflegegeld-Beratungen an. Kostenpunkt: € 180,–

  • Der Pflegefux-Pflegegeldrechner

Der Pflegefux bietet 24-Stunden-Betreuung an!

https://www.pflegefux.at oder auch pflegefux.at