Forderungen der 5-Sterne-für-Österreich: a) eigenes Pflegegeld für pflegende Angehörige, b) direkte Kontrollrechte für Familienangehörige in Pflegeheimen, c) externe Qualitätssicherung in Pflegeheimen und d) patientenorientierte sowie bundeseinheitliche Personalschlüssel in Pflegeheimen.
a. Eigenes Pflegegeld für pflegende Angehörige
Zur Altenpflege gibt es immer noch kein gesamtösterreichisches Konzept. Erkennbar ist lediglich das Bestreben der Behörden, möglichst viel an Altenpflege den Familienangehörigen der Pflegefälle zu überantworten. Privatisierung auf österreichisch!
Denn erst mit Pflegestufe vier(!) in Wien und in einigen anderen Bundesländern bereits mit Pflegestufe drei erwirbt ein Pflegefall eine Anwartschaft auf einen von der öffentlichen Hand alimentierten Heimplatz.
Bis dahin müssen die pflegenden Familienangehörigen einen dornenvollen Weg zurücklegen: aufopferungsreich und vielfach nicht bedankt.
Ungefähr 90 % der Pflegebedürftigen in unserem Land (2017) werden in Privathaushalten gepflegt. Hierbei handelt es sich immerhin um fast 470.000 Personen (2022).
Ein kleines Rechenbeispiel soll veranschaulichen, wie viel sich die öffentliche Hand erspart, indem sie die Altenpflege auf die Familienangehörigen, die ja dazu auch gesetzlich verpflichtet sind, abschiebt. Dass es fast immer die Töchter sind, die dann zum Handkuss kommen, sollte auch einmal thematisiert werden.
Für einen Heimplatz eines Pflegbedürftigen der Pflegestufe vier oder fünf werden von Heimbetreibern monatlich bis zu € 6.000,– und mehr veranschlagt.
Das monatliche Pflegegeld für die Pflegestufe vier liegt derzeit (2024) bei € 827,10 und für die Pflegestufe fünf bei € 1.123,50.
D. h. nicht einmal ein Fünftel der Heimkosten für einen Pflegefall wird den pflegenden Familienangehörigen abgegolten.
Die 5-Sterne-für-Österreich fordern daher – zusätzlich zum Pflegegeld für die Pflegfälle – die Auszahlung eines zusätzlichen monatlichen Betrages für pflegende Familienangehörige in der Höhe der jeweiligen Pflegestufe.
Das zusätzliche Pflegegeld sollte ab Pflegestufe drei(!) des zu betreuenden Pflegefalles ausgezahlt werden. Bei einer Überstellung eines Pflegefalles in ein Pflegeheim würde dann das zusätzliche Pflegegeld aus der Pflegeversicherung direkt an das jeweilige Pflegeheim fließen.
Die Finanzierung einer solchen zweckgebundenen, staatlichen Pflegeversicherung soll durch die Einhebung von jeweils einem zusätzlichen Prozent der Beitragssätze zur Sozialversicherung für Dienstgeber und Dienstnehmer sichergestellt werden.
Dies entspräche dann einem jährlichen Aufkommen von ungefähr 2,8 Milliarden Euro!
Durch diese vorgeschlagene Pflegeversicherung könnten die Qualifikationen ausländischer Pflegekräfte gehoben und der Zustrom in die Pflegeheime etwas gebremst werden!
Ein kleiner Exkurs: Staffeln der Beitragssätze für die Sozialversicherung
Im Rahmen einer Einführung von neuen Beitragssätzen für eine Pflegeversicherung sollte es auch zu einer kompletten Neugestaltung der Beitragssätze für die Sozialversicherung kommen, die dann in der Folge auch zu einer Entlastung unterer und mittlerer Einkommen sowie von KMUs führe.
Staffeln der Beitragssätze zur Sozialversicherung von 12% bis 22 % (für Dienstnehmer) sowie von 15 % bis 25 % (für Dienstgeber) als Ersatz der bisherigen weitgehend einheitlichen Beitragssätze von 18,12 % bzw. 21,33 % .
Des Weiteren wird auch die Abschaffung der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung (2023: € 5.580,–) angemahnt. Wegfall jeglicher Begrenzung.
b. Direkte Kontrollrechte für Angehörige von Pflegefällen in Pflegeheimen
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dürfen zwar für die ambulanten Pflegedienste und zum Teil auch für die Kosten in den Pflegeheimen aufkommen, ohne dass ihnen irgendwelche Kontrollrechte eingeräumt werden. Und dies gilt es zu ändern!
c. Externe Qualitätssicherung in Pflegeheimen
Es gibt keine externe Evaluierung der Pflegeheime durch unabhängige Institute in Form von „Mystery Shopping“. Aber nur so können Missstände aufgedeckt werden.
d. Bundeseinheitliche Personalschlüssel
Der Personalschlüssel in den österreichischen Pflegeheimen soll bundeseinheitlich gestaltet und in der Folge erhöht werden, sodass eine einheitliche menschenwürdige und qualifizierte medizinische Betreuung möglich ist. D.h. mehr medizinisch ausgebildetes und mehr qualifiziertes Pflegepersonal!
Je niedriger der Personalschlüssel, desto höher die Rendite für Betreiber privater Pflegeheim bzw. desto geringer die Zuschüsse der öffentlichen Hand für ihre Pflegeheime.
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