Die Altenpflege in Dänemark wird vom Prinzip geleitet, dass die Alten so lange wie möglich zu Hause leben sollen. Fast alles in der Altenpflege wird als Sachleistungen öffentlich finanziert.
Das dänische Pflegesystem ist von dem Bemühen getragen, allen pflegebedürftigen Personen – unabhängig von Alter, Einkommen und sozioökonomischen Status – Anspruch auf so gut wie ausschließlich öffentlich finanzierten Pflegeleistungen zu bieten.
Die meisten Pflegeleistungen können ohne private Zuzahlungen in Anspruch genommen werden. Das dänische Pflegesystem gilt daher als eines der umfassendsten weltweit.
Die Feststellung, ob überhaupt und welcher Pflegebedarf vorliegt, erfolgt durch die Kommunen in Form einer reinen Bedarfsprüfung und orientiert sich demnach nicht an der finanziellen Situation der pflegebedürftigen Person.
Es gibt auch kein einheitliches nationales Bewertungsmuster für die Bedarfsprüfung bezüglich einer Pflegebedürftigkeit. Die Ansprüche auf Sach- und Geldleistungen können daher unterschiedlich gestaltet werden.
Dadurch kann es zwischen den Kommunen zu großen Unterschieden in den Anspruchsvoraussetzungen wie auch bei der Leistungserbringung kommen.
Die Zuständigkeit ist – wie in den anderen nordischen Staaten auch – auf kommunaler Ebene angesiedelt. Die Gemeinden sind für die Bereitstellung und Organisation von stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeleistungen zuständig.
Bei der Bereitstellung stationärer Pflege gibt es eine spezielle Besonderheit: Sobald pflegebedürftige Personen auf eine Warteliste für einen Pflegeheimplatz gesetzt werden, müssen die Kommunen einen solchen innerhalb von zwei Monaten zur Verfügung stellen. Dabei können auch private Anbieter eingebunden werden.
Die Gemeinden müssen auch eine bestimmte Anzahl von Wohnungen zur Verfügung stellen, die für Behinderte und Ältere geeignet sind.
Bei den Pflegeheimen geht der Trend dahin, dass nur noch Zwei-Zimmer-Wohnungen angeboten werden. Zimmer mit Doppelbetten oder sogar solche mit mehreren Betten, was in Österreich durchaus üblich ist, das gibt es dann nicht mehr.
Für das Pflegesystem wendet Dänemark jährlich 2,5 Prozent des BIP auf. Deutlich höher als der OECD-Durchschnitt von 1,7 Prozent. Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2015.
Die Mittelaufbringung erfolgt so gut wie ausschließlich über Steuern. Dabei trägt die kommunale Einkommensteuer zu ungefähr 85 Prozent zum kommunalen Budget für die Pflege bei. Der Finanzierungsanteil der privaten Haushalte an den gesamten Pflegeausgaben liegt bei rund 10 Prozent. Der verbleibende Rest kommt dann vom Staat. Die Sozialversicherung hingegen spielt bei der Mittelaufbringung keine Rolle.
In den letzten Jahren ist es auch in Dänemark zu einem Abgehen dieses umfassenden universellen Anspruches im Pflegesystem gekommen. Dies führte zu einer Verlagerung stationärer Pflege hin zur ambulanten Versorgung.
Die Überalterung der dänischen Bevölkerung – zwischen 2010 und 2018 stieg der Anteil der über 65-Jährigen auf 24 Prozent – führte aber zu Einschränkungen beim Ausmaß der erbrachten Sachleistungen. Angehörige und Pflegebedürftige müssen immer mehr privat finanzieren. Und es kam auch zu einem verstärkten Abschluss privater Versicherungen.
Trotzdem erhöhte sich die Angehörigenpflege und sank die Anzahl der Personen in den Pflegeanstalten.
Die Altenpflege in Dänemark wird vom Prinzip geleitet, dass die Alten so lange wie möglich zu Hause leben sollen. Da eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim zu teuer kommt, wurde – wie auch in Österreich – die ambulante Vorsorge in eigenen vier Wänden favorisiert.
Ein weiteres Prinzip bezieht sich auf die Selbsthilfe, das auch gesetzlich verankert wurde.
Die Kommunen müssen ihren älteren Bürgern, die sie für fit genug einschätzen, einen sogenannten Rehabilitationsverlauf anbieten. Bis zu zwölf Wochen hilft ein Physio- oder Ergotherapeut den Alten, ihren Alltag besser zu bewältigen. Beispielsweise selber aus dem Bett zu kommen oder sich selbst Essen zu kochen. Man geht davon aus, dass 80 Prozent aller, die eine Pflege beantragen, mit einer Rehabilitation besser bedient wären.
Auch auf die pflegenden Angehörigen wird geschaut: Sie können von ihrer Gemeinde einen – bis zu sechs Monaten – befristeten Anstellungsvertrag erwirken. Hiernach ist noch eine dreimonatige Verlängerung möglich.
Sie sind dann mit allen Ansprüchen, die sich daraus ergeben, sozialversichert: Urlaubsgeld, Arbeitslosenunterstützung und ähnliches mehr. Bei Abbruch erhalten sie eine Lohnfortzahlung im Ausmaß von vier Wochen.
2022 betrug das „Pflegegehalt“ 24.406 DKK pro Monat (€ 3.172,–), pflegende Pensionisten müssen sich mit der Hälfte davon bescheiden.
Für die pflegenden Angehörigen werden auch Entlastungsurlaube angeboten. Ein pflegender Angehöriger hat demnach, einen Antrag auf einen dreiwöchigen Aufenthalt für den zu Pflegenden stellen, den er ansonsten rund um die Uhr pflegt.
Neben der stationären Pflege bieten Pflegeheime in ihrem regionalen Einzugsbereich noch Maßnahmen zur Rehabilitation, Tagespflege, Essen auf Rädern und oftmals auch ambulante Pflege, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Auch die Sterbebegleitung findet zu Hause in der vertrauten Umgebung statt und nicht wie bei uns „abgeschoben“ einsam und allein in einem Sterbezimmer eines Krankenhauses.
Jede Gemeinde ist auch verpflichtet, einen Ältestenrat zu installieren. In einen solchen Rat können Pensionisten gewählt werden. Wenn dann die Gemeinden Änderungen im Pflegebereich vornehmen wollen, dann muss vorher dieser Rat konsultiert werden.
Grundsätzlich besteht aber das Prinzip der freien Wahl. Pflegebedürftige, die zum Empfang von Leistungen berechtigt sind, können wählen, ob die Leistungen von der Gemeinde oder einem privaten Anbieter erbracht werden sollen.
Erklärtes Ziel ist aber selbst demente Alte, möglichst lange zu Hause zu pflegen. Dabei gilt es die pflegenden Angehörigen bei ihrer mühevollen Arbeit zu unterstützen. Sei es durch Schulungen oder durch einen Erfahrungsaustausch bei regelmäßigen Treffen.
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